Im Alten Testament gilt die Erschaffung der Frau aus der Rippe Adams als Grundlage der Ehe: “Darum verläßt der Mann Vater und Mutter und bindet sich an seine Frau, und sie werden ein Fleisch.” (Gen 2,24 EU) Immer wieder wird auch von polygamen Ehen berichtet und die Könige Israels hatte nicht selten viele Frauen und Nebenfrauen (2. Samuel 5,13). Die Eifersucht und Rivalität in der polygamen Ehe wird im Leben Jakobs – einem der Stammväter Israels – in 1. Mose 30,1-23 beschrieben. Im Neuen Testament finden sich keine Beispiele der polygamen Ehe.
Nach dem Sündenfall im Paradies hatte Gott den Mann als Haupt über die Frau gesetzt, so dass in der „biblischen Hierarchie“ die Frau ihrem Mann und beide dem Christus unterstehen (1. Korinther 11,3). Die Männer werden angewiesen ihre Frauen so zu lieben wie Christus die Gemeinde geliebt hat, für die er sein Leben hingegeben hatte (Epheser 5,25). In gleicher Weise wie Männer und Frauen sich dem Christus unterordnen, sollen die Frauen sich ihren Männern unterordnen (1. Petrus 3,1-2) und ihre Männer und ihre Kinder lieben (Titus 2,4). Damit niemand zur Unzucht verleitet wird, soll jeder Mann seine eigene Frau haben und jede Frau ihren eigenen Mann (1. Korinther 7,2).
Zur Ehescheidung sagte Jesus, dass es Ehebruch sei, wenn jemand seine Frau entläßt und eine andere heiratet, es sei denn seine Frau habe ihn betrogen (Matthäus 19,7-9). Jeder, der die von einem Manne Entlassene heiratet, bricht ebenfalls die Ehe (Lukas 16,18). Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt und einen anderen heiratet, so begeht sie Ehebruch (Markus 10,12). Wenn sie aber geschieden ist, so bleibe sie unverheiratet oder versöhne sich mit ihrem Mann (1. Korinther 7,11). Was Gott zusammengefügt hat soll der Mensch nicht scheiden (Markus 10,9). Die Ehe soll von allen in Ehren gehalten werden, denn die Unzüchtigen und Ehebrecher werden von Gott gerichtet (Hebräer 13,4).
Das Kirchenrecht kennt bestimmte Gründe, die das Zustandekommen einer gültigen Eheverbindung von vornherein verhindern können. Die gültig zustande gekommene Ehe ist grundsätzlich für Christen bis zum Lebensende bindend. Eine Ehescheidung ist im Christentum nicht vorgesehen, wird aber in manchen Konfessionen als notwendiges Übel hingenommen, wie z. B. im Falle des Ehebruchs. Im Christentum wird in Anlehnung an die beiden Gottesbünde im Alten und im Neuen Testament auch vom Ehebund gesprochen, eine Vorstellung, die auch bei der Entwicklung des sog. Covenant marriage eine wichtige Rolle spielte.
In der 24. Sitzung beschäftigte sich das römisch-katholische Konzil von Trient ausführlich mit dem Sakrament der Ehe.
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